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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Willkür des BWDV?


Stefan
18.09.2009, 09:43
Hallo Dartforumsgemeinde.

Der Dartspub Walldorf ist vom BWDV mit einer Forderung konfrontiert worden, zu der ich eure Meinung einholen möchte.

Hintergrund: Wir wollen 2 Spieler des ehemaligen Teams Stilbruch Weinheim bei uns melden ab 1.9.2009 zur jetzigen neuen BDL Saison.

Da Stilbruch den BWDV Beitrag 2009 nicht bezahlt hat, hat der BWDV einfach beschlossen, dass der Verein, der die Spieler als nächstes melden möchte, den kompletten ausstehenden Jahresbeitrag für diese Spieler zu zahlen hat.

Es hat bereits eine Menge dokumentierter Email-Verkehr zwischen BDL, BWDV und uns im Vorstand gegeben, aber der BWDV bleibt bei seiner Haltung. Ohne die Bezahlung des ausstehenden Beitrages keine Spielberechtigung.

Der Email-Verkehr ist gut dokumentiert. Wir als Dartspub sehen es aber nicht ein, in Sippenhaft für einen anderes Mitglied zur Kasse gebeten zu werden, nur weil der BWDV es sich einfach macht.

Wir wären ja bereit, sogar den Halbjahresbeitrag ab 1.7 zu zahlen, aber nicht den ganzen! Dabei geht es nicht mal primär ums Geld, sondern um das Prinzip.

Ist so eine Entscheidung überhaupt rechtlich ok?
Ist so eine Entscheidung sportlich/moralisch ok?

Wir fühlen uns von diesem "Erpressungsversuch" ("wenn ihr die Spieler haben wollt, dann zahlt mal schön, auch wenn ihr für die Schulden gar nichts könnt") sehr unter Druck gesetzt.

Ironiemodus an: Wir als Verein sind auch alleine zuständig, wenn unsere Mitglieder nicht zahlen. Oder soll ich dann den BWDV beauftragen, er solle sich das Geld von unseren Mitgliedern holen, wenn die den Vereinsbeitrag nicht zahlen) ? Ironiemodus aus.

Ich habe jetzt um eine abschliessende Stellungnahme von Sabine als Präsidentin gebeten, da sie bisher die ganze Bearbeitung an Jörg weiter gegeben hat. Alle weiteren Schritte behalten wir uns dann vor.

Bin mal gespannt auf eure Meinungen.

Stefan Hüther, Dartspub Walldorf

sob
18.09.2009, 14:16
...

Melonenpower
18.09.2009, 16:34
Da Stilbruch den BWDV Beitrag 2009 nicht bezahlt hat, hat der BWDV einfach beschlossen, dass der Verein, der die Spieler als nächstes melden möchte, den kompletten ausstehenden Jahresbeitrag für diese Spieler zu zahlen hat.



Egal welcher Verband . . .

normalerweise ist es doch so, dass man nur nach Zahlung der Beiträge spielberechtigt ist.

D.h. der BWDV müsste grundsätzlich so verfahren. Es dürfen nur die Spieler spielen die auch bezahlt haben. Wie geht es, dass ?? Spieler eine komplette Saison spielen ohne überhaupt etwas bezahlt zu haben? Ist doch ein Unding.

Nachdem der BWDV seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist sollte er vielleicht eher die Füsse still halten... Vielleicht kann man ja nachträglich noch die ganzen Spiele annullieren? - grins

Also BWDV - bitte mal die Hausaufgaben machen. D.h. künftig Zeitnah die Geldeingänge kontrollieren und anmahnen. Wenn nicht sofort bezahlt wird sofortige Sperre (bis zur Bezahlung) aussprechen.

Ich würde auch nicht für die Restschulden anderer aufkommen wollen. Wenn aber keine Mahnung... ausgesprochen halte ich den BWDV für mitverantwortlich.

brochhau
18.09.2009, 21:55
Also, prinzipiell finde ich es äußerst bedenklich in einem öffentlichen Forum namentlich Vereine zu nennen, welche Beitragsrückstände aufweisen.

Nachdem Stefan ja eine Antwort von Sabine einfordert, werde ich mich hier zur Sache nicht äußern. Auch wenn ich etwas verwirrt bin, dass meine Aussagen als geschäftsführendes Präsidiumsmitglied wohl nichts zählen. Auf jeden Fall wird es etwas dauern, da Sabine gerade in Berlin weilt.

@ Melonenpower: Du hast keine Ahnung, welche Zeiten zwischen Rechnung, Mahnung und Entzug der Spielberechtigung stehen und schon gar nicht in dem angesprochenen Fall. Du schießst mit deinen Behauptungen einfach ins Blaue rein (triffst nebenbei überhaupt nichts). Unterlass doch solche Kommentare in Zukunft bitte.

Melonenpower
19.09.2009, 09:29
Also, prinzipiell finde ich es äußerst bedenklich in einem öffentlichen Forum namentlich Vereine zu nennen, welche Beitragsrückstände aufweisen.
Beitragsrückstände sind etwas normales in einem Verein. Natürich geht es auch ohne Namen, aber so wild ist das auch nicht. Wenn ich 9 Monate meine Beiträge nicht zahle, dann muss ich auch dazu stehen.


@ Melonenpower: Du hast keine Ahnung, welche Zeiten zwischen Rechnung, Mahnung und Entzug der Spielberechtigung stehen und schon gar nicht in dem angesprochenen Fall. Du schießst mit deinen Behauptungen einfach ins Blaue rein (triffst nebenbei überhaupt nichts). Unterlass doch solche Kommentare in Zukunft bitte.

Also mein Gesunder Menschenverstand sagt mir:

1. Der Beitrag war zum 1.1.2009 fällig
2. Mitte Januar hätte die erste Mahnung erfolgen können
3. Anfang Februar die 2. und letzte Mahnung mit Androhung auf Sperrung
4. Spätestens ab März hätten die Spieler gesperrt gehört.

Noch ein kleiner Tipp: Stellt Euer Geschäftsjahr beim Finanzamt von Kalenderjahr auf Saison um. Also Septmber bis August. (Gilt auch für DDV, DLS und alle anderen) Dann könnt Ihr den kompletten Beitrag für 1 Saison im Voraus kassieren . . .

Du schießst mit deinen Behauptungen einfach ins Blaue rein (triffst nebenbei überhaupt nichts). Unterlass doch solche Kommentare in Zukunft bitte.

Ich habe eher das Gefühl, dass euer Geschäftsprozess „Mitgliedsbeiträge“ optimiert gehört und sich hier jemand auf den Schlips getreten fühlt. Sollte ich mit irgendetwas total daneben liegen lasse ich mich gerne korrigieren.

Holger
19.09.2009, 18:20
Da stimme ich auch zu:
Das Geschäftsjahr gehört nach der Saison ausgerichtet und nicht-weil es vielleicht bequemer ist-nach dem Kalenderjahr!Oder die Beiträge gehören auf zweimal im Jahr aufgeteilt...:eusa_clap

Checker
19.09.2009, 19:38
Vorsicht Melonenpower:
Ich hoffe du spielst nicht Bundesliga,ein Schelm der Böses dabei denkt.Aber euer Präsidium ist echt gut(vor allem in Satzungsangelegenheiten).Und nicht erhaltene Gelder sind ein schlechtes Zeichen,für einen Schatzmeister.Doch für die Versäumnisse andere bluten zu lassen:no::no:Ich finds nur noch :icon_whis:icon_whis

Eisi

Jochen
19.09.2009, 20:19
Hallo Stefan,
hab ich dir gestern nicht gesagt, dass ER hier auftauchen wird???
schade, dass wir nicht gewettet haben!
sg
JB

Jochen
19.09.2009, 20:46
Hallo ihr,
die Idee, das Geschäftsjahr der Saison anzupassen, gibt es seit ca. 1990 schon!
Leider hat noch keiner dem BWDV- Schatzmeister detailiert sagen können, wie man das praktisch umsetzt, ohne dass der DDV das gleiche tut, oder das Finanzamt Ärger macht!
Aber bitte: vielleicht habt ihr noch etwas mehr, als nur eine tolle Idee!
schönen Gruß
Jochen

Melonenpower
19.09.2009, 21:08
Hallo ihr,
die Idee, das Geschäftsjahr der Saison anzupassen, gibt es seit ca. 1990 schon!
Leider hat noch keiner dem BWDV- Schatzmeister detailiert sagen können, wie man das praktisch umsetzt, ohne dass der DDV das gleiche tut, oder das Finanzamt Ärger macht!
Aber bitte: vielleicht habt ihr noch etwas mehr, als nur eine tolle Idee!
schönen Gruß
Jochen

Wenn es das schon seit 1990 gibt ist es eigentlich schade dass sich wirklich noch niemand darumgekümmert hat. Eine einfache Nachfrage beim Finanzamt... dürfte Klarheit bringen. Dann halt Abschluss im August machen und im September mit dem neuen Geschäftsjahr beginnen. (Beiträge müssten dann halt mal nur über ein halbes Jahr laufen)

Aber am sinnvollsten wäre doch wenn sich da alle Verbände unter der Führung vom DDV an einen Tisch setzen und bla bla bla.

Gleichmässige umsetzung wäre wie es aussieht das beste. Falls dies nicht zustandekommt könnte ja dann geklärt werden ob teilweise umstzung sinnvoll und/oder möglich ist.

sob
19.09.2009, 22:19
selbstverständlich zählt Dein Wort als Präsidiumsmitglied. Allerdings darf es doch angezweifelt werden wenn wir der Meinung sind, dass Ihr Euch (oder Du Dich) über geltendes Recht hinwegsetzt, bzw. die eigene Satzung in Deinen Aussagen nicht abbildest.
Da Du von Deinem Standpunkt felsenfest überzeugt bist, sehe ich wenig Sinn darin mit Dir weiterhin darüber zu diskutieren. Wir werden den Beitrag wohl unter Protest bezahlen und das BWDV-Schiedsgericht beauftragen wenn keine andere Lösung möglich ist.
Es geht hier ums Prinzip. Für Beiträge aufzukommen die mit uns rein gar nichts zu tun haben ist nicht akzeptabel und jeder der darüber nachdenkt wird zum selben Schluß kommen. Ihr habt eine Forderung gegen einen Verein, gut, Euer Problem das Geld einzutreiben, aber doch sicher nicht über den Verein der die Spieler für die neue Saison aufnimmt. Sogar in der Finanzordnung steht, dass wenn ein mittelbares Mitglied (Spieler) nach dem 1.7. neu gemeldet wird, nur ein halber Beitrag zu zahlen ist. Von der Handhabe wie Ihr sie praktiziert habe ich zumindest nichts gelesen.

Auch die Aussage, der Verband hätte eine Forderung gegen jeden einzelnen Spieler dieses Vereins (kam nicht von Jörg) ist rechtlich nicht nachvollziehbar. Ein Spieler kann ohne Mitgliedschaft in einem Verein ja gar kein Mitglied im BWDV werden. Wie also soll das dann funktionieren

Nun ja, schauen wir mal was der Rest des Präsidiums dazu meint und dann sehen wir weiter.

Viele Grüße

SOB

rasti
20.09.2009, 11:34
Hi all,
ich pers. sehe das wie die meißten hier.
Sollte man doch froh sein,daß die Spieler Mitglied werden wollen.Zum wohl aller sollte es doch eine aktzeptable Lösung sein,einen Halbjahresbeitrag zu aktzeptieren.
Möglicherweise hinkt der Vergleich aber sollten Löhne vom alten Arbeitgeber austehen wird der neue Arbeitgeber auch nicht für altlasten zur Kasse gebeten.
Also etwas aufeinander zu gehen und einigt euch, auch zum Wohle der Spieler,welche am wenigsten dafür können.
LG Rasti

brochhau
20.09.2009, 23:04
Also:
:icon_arro Die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder eines neV steht im § 54 des BGB (und ist somit rechtlich ziemlich gut nachvollziehbar)
:icon_arro Es geht hier nicht um eine Neuaufnahme.
:icon_arro Jeder, der darüber nachdenkt, sollte konsequenterweise über alles nachdenken. Wenn die Beitragszahlung des abgebenden Vereines keine Rolle spielt, dann muss der aufnehmende Verein immer einen erneuten Beitrag zahlen. Weil irgendwie kann es nicht sein, dass ein nicht bezahlter Beitrag ignoriert werden muss und ein bezahlter nicht. Es ist doch so, wenn der Beitrag nicht bezahlt ist, ist der Spieler nicht spielberechtigt und kann sich im Zweifel auch nicht ummelden lassen. Wir bieten hier nur die Möglichkeit, dass der Verein, welcher einen Spieler aufnehmen möchte dessen Beitrag freiwillig bezahlt. Möchte er dies nicht bezahlen, muss er den Spieler nur nicht ummelden.

NoKo
21.09.2009, 06:19
Also:
:icon_arro Die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder eines neV steht im § 54 des BGB (und ist somit rechtlich ziemlich gut nachvollziehbar)
:icon_arro Es geht hier nicht um eine Neuaufnahme.
:icon_arro Jeder, der darüber nachdenkt, sollte konsequenterweise über alles nachdenken. Wenn die Beitragszahlung des abgebenden Vereines keine Rolle spielt, dann muss der aufnehmende Verein immer einen erneuten Beitrag zahlen. Weil irgendwie kann es nicht sein, dass ein nicht bezahlter Beitrag ignoriert werden muss und ein bezahlter nicht. Es ist doch so, wenn der Beitrag nicht bezahlt ist, ist der Spieler nicht spielberechtigt und kann sich im Zweifel auch nicht ummelden lassen. Wir bieten hier nur die Möglichkeit, dass der Verein, welcher einen Spieler aufnehmen möchte dessen Beitrag freiwillig bezahlt. Möchte er dies nicht bezahlen, muss er den Spieler nur nicht ummelden.

----

Man könnte den Walldorfern doch alles viel einfacher erklären, wenn man ihnen mitteilt was der Verband ordnungsgemäß unternommen hat um an ausstehende Gelder zu kommen. Steht ja alles im § 13 der FO:

§ 13 Mahnwesen
(1) Die Jahrsbeitragsrechnung hat ein Zahlungsziel von 4 Wochen nach Rechnungserhalt, alle anderen
Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 2 Wochen nach Rechnungserhalt.
(2) Die 1. Mahnung / Zahlungserinnerung erfolgt nach Ablauf des Zahlungsziels mit neuer Zahlungsfrist
von 2 Wochen. Die 2. Mahnung wird nach Ablauf des erneuten Zahlungsziels mit
neuer Zahlungsfrist von 2 Wochen, (Datum genau bestimmt) mit einer Mahngebühr von 2,50 €
gestellt. Die 3. Mahnung / letzte Mahnung erfolgt nach Ablauf des Zahlungsziels mit letztem
Zahlungsziel 1 Woche, Datum wird genau bestimmt (Kontoeingang). Die Mahngebühr beträgt
5,00 € zzgl. Verzugszinsen 5 % ab Zahlungsverzug. Auf dieser Mahnung wird vermerkt, dass
bei Verstreichen des letzten Zahlungsziels unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet
wird. Nach Ablauf der letzten Zahlungsfrist, Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim
Amtsgericht Stuttgart.
(3) Bei Beitragsrückstand von mehr als einem Monat nach Mahnung wird den Mitgliedern die Teilnahmeberechtigung
am Spielbetrieb des BWDV entzogen.

Das ganze Problem dürfte eigentlich keins sein, wenn der für das Mahnwesen (§ 13 Finanzordnung) Zuständige sich an den genauen und detaillierten Vorgang gehalten hat. Hier ist von der 1. Mahnung bis zum Mahnbescheid gegen nicht zahlende Vereine alles vorgegeben. Wie im letzten Forenbeitrag
bestätigt wird auch für nicht rechtsfähige Vereine. In diesem Fall war ein Mahnbescheid an alle Vorstandsmitglieder zu richten, die auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Lediglich eine Kleinigkeit fehlt. Nämlich ein Hinweis auf die Möglichkeit Dritte – in diesem Fall Walldorf - unter Androhung sportlicher Konsequenzen zur Zahlung von geschuldeten Mitgliedsbeiträgen zu zwingen.





(§ 54
Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.)

NoKo

Melonenpower
21.09.2009, 09:48
Schön erklärt - aber die Wurzel des Übels liegt im System.

Ich bin überzeugt bei Saisoabrechnung würde dies nicht passieren !

Alles unnötig aufgrund falschem System.

Sabine
21.09.2009, 21:48
Eine Bitte:

Wenn ihr hier diskutiert, dann bitte sachlich.

@Melonenpower: Wer auch immer Du bist, Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen, aber unqualifizierte Aussagen helfen hier nicht weiter, informieren hilft manchmal. Wenn Du aber ausgereifte Vorschläge für Veränderungen hast, kannst Du sie jederzeit gern vortragen und einbringen.

Zum Thema Geschäftsjahr. Seit Jahren diskutiert, aber sowohl die WDF als auch der DDV haben das Geschäftsjahr = Kalenderjahr, und der BWDV hat sich diesem Schema angeglichen, da ein abweichendes Wirtschaftsjahr für die Beitragsabrechnung zwischen den Verbänden mit abweichendem Saison- und Kalenderjahr sehr undurchsichtig wird und für den BWDV nicht praktikabel ist, da wir an den DDV Jahresbeiträge zahlen müssen und wer am 1.1. gemeldet ist, muss auch für das gesamte Jahr bezahlt werden. Somit müsste der BWDV bei jedem Spieler der nicht für die neue Saison meldet trotz allem den kompletten Beitrag an den DDV zahlen, da er nicht unterjährig abgemeldet werden kann.

@Checker: Schön das Du Dich immer in interne Verbandsdiskussionen einbringst. Auch Du scheinst Dich bestens in unsrem Verband auszukennen!

Stefan Schilbach
22.09.2009, 00:09
Ich versteh das problem nicht !

wenn ein Spieler seinen Beitrag nicht bis zum 1.01 für das kommende Jahr nicht bezahlt ist er nicht spielberechtigt .

Macht er jedoch nur eine Pause ruht die Spielberechtigung ,bis der Beitrag eingegangen ist .
D.h fängt er dann doch im Herbst wieder wo anders an ,muß es doch dem Spieler schon klar sein ,daß er für dieses Jahr den Beitrag zu Zahlen hat !

Hab jedoch noch eine Frage wie verhält es sich, wenn jemand das ganze Jahr aussetzt?
Also ich würde dann nicht das Jahr was ich ausgesetzt habe bezahlen wollen .

Ach so, damit greif ich niemanden an ,es muß keiner aggressiv werden
das ist nur meine Meinung Peace

Mfg Schippke

rasti
22.09.2009, 12:56
Nochmal ich,
Die Sache ist eigentlich ganz einfach.
Der Spieler x wurde aufgrund fehlender Beiträge gesperrt.
Die Sperre bleibt so lange aufrecht erhalten,bis der fehlende Beitrag da ist.
Walldorf hat recht diesen nicht zu bezahlen,ist nicht seine Schuld.Verband hat recht ist nicht seine Schuld lieber Spieler ( wahrscheinlich kennen wir uns) 14 € come on eigene Tasche geht schon .

sob
22.09.2009, 13:52
@ Rasti:

wenn aber der Spieler seinen Beitrag ordnungsgemäß an den Verein gezahlt, dieser ihn aber nicht ordnungsgemäß an den Verband weiterleitet hat`? Dann müsste der Spieler ihn ja doppelt bezahlen...

So wie ich das mittlerweile nach Prüfung durch einen Kenner div. Ordnungen sehe müssen wir (Dartspub Walldorf e.V.) den Jahresbeitrag zahlen, wenn der BWDV den Mahnweg so eingehalten hat wie es in seiner Finanzordnung steht. D.h. die fehlenden Beiträge müssen angemahnt worden sein und ein Mahnbescheid musste erlassen werden. Hat der BWDV es versäumt diesen Mahnbescheid zu erlassen, hat er gegen seine eigene Finanzordnung verstossen und kann uns die fehlenden Beiträge nicht auferlegen.

Also liegt es am Präsidium bei der nächsten Sitzung zu erörtern ob die eigenen Vorschriften befolgt wurden.

Viele Grüße

SOB

Checker
22.09.2009, 14:14
:eusa_clap:eusa_clap:eusa_clap:eusa_clap:eusa_clap

Melonenpower
22.09.2009, 16:25
Eine Bitte:

Wenn ihr hier diskutiert, dann bitte sachlich.

@Melonenpower: Wer auch immer Du bist, Du scheinst Dich ja sehr gut auszukennen, aber unqualifizierte Aussagen helfen hier nicht weiter, informieren hilft manchmal. Wenn Du aber ausgereifte Vorschläge für Veränderungen hast, kannst Du sie jederzeit gern vortragen und einbringen.


1. Ich finde eigentlich die bisherigen Beiträge alle recht sachlich -> es kann ja nicht jeder auf dem selben "Level" sein. Ich denke es gibt auch genug jüngere Mitglieder die dies ebenfalls interessiert.

2. Mal ne Frage: Muss der DDV auch an den WDF abführen? Wenn ja was?

3. Vorschläge können wir bringen, denke dafür ist das Forum da. Für's ausreifen sehe ich eher die Funktionäre zuständig, dafür wurden sie gewählt.

Melonenpower
22.09.2009, 16:32
@sob
Sehe ich genauso - kleiner Gedankengang zu:


So wie ich das mittlerweile nach Prüfung durch einen Kenner div. Ordnungen sehe müssen wir (Dartspub Walldorf e.V.) den Jahresbeitrag zahlen, wenn der BWDV den Mahnweg so eingehalten hat wie es in seiner Finanzordnung steht. D.h. die fehlenden Beiträge müssen angemahnt worden sein und ein Mahnbescheid musste erlassen werden.

Falls dieser Fall 1 eintritt werden da ja dann ggf. Die Mitgliedsbeiträge vom Ursprungsverein + Zinsen noch fliessen. Da der BWDV ja nicht doppelt kassieren kann steht Euch dann wiederum die eingegangenen Mitgliedsbeiträge zu.
Will ja nicht kleinkariert sein. Aber wem würden denn dann die Zinsen zustehen? BWDV oder Walldorf oder 50/50????

Edit:

:icon_ideaLetztendlich hat Walldorf dann die Gelder vorgestreckt und müsste eigentlich ab Zahlungseingang beim BWDV ein Anspruch auf die Zinsen haben - oder?:icon_idea:rolleyes:

sob
23.09.2009, 13:37
@ Melonenpower

Ich gehe mal davon aus das Dein Beitrag darauf abzielt, was wäre, wenn der Beitrag vom Ursprungsverein noch nachträglich käme...
Diesen Fall können wir getrost ausschließen!
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der BWDV einen Mahnbescheid hat erstellen lassen (so wie es die Finanzordnung eigentlich vorsieht) aber da wird das Präsidium vor der nächsten Sitzung sicher den Schatzmeister befragen.

Es ist ja nun auch nicht so, das wer auch immer, an diesen Beiträgen zu Grunde geht. Aber sowohl dem BWDV als auch uns als Verein geht es ums Prinzip.

Ist die Handlungsweise des BWDV so in Ordnung oder nicht, das ist die Frage die gestellt ist und diese sollte einfach geklärt sein.

Ich denke das Präsidium und wir haben hierzu sehr sachliche Gespräche in einem sehr vernünftigen Ton geführt. Es geht also nicht darum hier in irgend einer Form Ärger zu machen oder womöglich das Präsidium in Mißkredit zu bringen. Es ist lediglich eine Sachfrage zu klären und die kann unserer Meinung nach durchaus auch hier im Forum diskutiert werden, da es sich um Beiträge handelt, die ja nunmal jeder Mitgliedsverein zu zahlen hat.

Viele Grüße

SOB